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Leider geht'ts nicht ohne etwas rechtliches
"Trockenfutter" ;-P
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Ich zeichne als Inhaltsanbieter nach § 8 Abs.1
des Teledienste-Gesetzes für die "eigenen Inhalte", die ich zur Nutzung
bereithhalte, nach den allgemeinen
Gesetzen verantwortlich.
Von diesen eigenen Inhalten sind Querverweise
("Links", gekennzeichnet durch
) auf die von anderen Anbietern bereitgehaltenen Inhalte zu unterscheiden. Durch
Querverweise halte ich insofern "fremde Inhalte" zur Nutzung
bereit. Bei "Links" handelt es sich stets um "lebende"
(dynamische) Verweisungen, deren Inhalt veräderlich ist.
Ich habe bei der erstmaligen Verknüpfung zwar den
fremden Inhalt daraufhin überprüft, ob durch ihn eine mögliche
zivilrechtliche oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst wird.
Ich überprüfe aber die Inhalte, auf die ich in seinem Angebot verweise,
nicht ständig auf Veränderungen, die eine Verantwortlichkeit neu
begründen könnten. Wenn ich feststelle oder von anderen darauf hingewiesen
werde, dass ein konkretes Angebot, zu dem ich einen Link bereitgestellt habe,
eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst, werde ich den
Verweis auf dieses Angebot aufheben.
Heiko Mordt, 25.07.2005
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